1. Mietobjekt: Der Mieter erhält für sein Kind zur alleinigen Verfügung vom Vermieter ein Schliessfach mit Zylinderschloss inklusiv 2 Schlüssel oder einen Code bei Digitalschloss. Ein Fachtausch unter Mietern ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Die Untervermietung des Schulschliessfaches ist ausgeschlossen. Die Schlüssel oder der Code und die Rechnung werden dem Mieter per Post zugeschickt.
2. Mietzeit: Das Mietverhältnis beginnt mit der Schlüsselübergabe oder Bekanntgabe der Zahlenkombination. Der Vermieter bestimmt den Vertragsbeginn. Er ist abhängig von der Verfügbarkeit des gewählten Faches. Die Vertragsdauer beläuft sich auf ein Schuljahr beziehungsweise bei Nutzung des Sparangebotes auf drei Schuljahre.
3. Mietzins: Die Zahlung der ersten Miete sowie der Kaution erfolgen auf das Konto des Vermieters. Es wird die im Mietvertrag gewünschte Zahlungsart zugrunde gelegt. Dazu wird vom Vermieter eine Zahlungsaufforderung in Form einer Rechnung gestellt. Beginnt das Mietverhältnis nach Schuljahresanfang, wird bei jährlicher Zahlung der Jahresbeitrag anteilig berechnet, das Sparangebot gilt unverändert. Bei ausstehenden Forderungen behält sich der Vermieter einen Schlosswechsel oder Änderung des Codes zu Lasten des Mieters vor.
4. Kündigung: Der Vertrag kann bei jährlicher Zahlung zum Schuljahresende von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die Kündigung hat bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Sommerferien schriftlich zu erfolgen, ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Schuljahr. Als Kündigung zählt auch die Rücksendung der beiden Originalschlüssel bis spätestens eine Woche nach dem letzten Schultag vor den Sommerferien. Davor ist das Schliessfach vollständig zu räumen und zu säubern. Für die Rückgabe der beiden Schlüssel ist eine geeignete Verpackung zu wählen, z.B. ein Luftpolsterumschlag. Bei Nutzung des Sparangebotes besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Schulwechsel. In diesen Fällen erlischt der Vorteil des Sparangebotes und es erfolgt eine Abrechnung und Erstattung auf Basis der jährlichen Zahlungsweise. Beispiel: Jahresmiete CHF 60.00, das Sparangebot wurde genutzt mit CHF 170.00, Schulwechsel nach 2 Jahren: Erstattung CHF 50.00.
5. Depot: Der Mieter zahlt gemäss Vertrag ein einmaliges Depot, dass nach fristgerechter Kündigung und Rückgabe beider Originalschlüssel sowie nach Kontrolle des Faches wieder zurück- gezahlt wird. Bei zu später Kündigung kann kein Depot mehr erstattet werden. Bei Zahlenkombinationsschlössern entfällt die Schlüsselrückgabe. Das Schliessfach ist ebenfalls fristgerecht schriftlich per Mail oder Post zu kündigen und vorher zu räumen und zu säubern, anderenfalls erlischt der Anspruch auf Rückerstattung des Depots. Um das Depot überweisen zu können, muss dem Vermieter eine Bankverbindung mitgeteilt werden. Ausstehende Forderungen werden mit dem Depot verrechnet. Die Rückzahlung vom Depot erfolgt nach Schlüsselrückgabe und Kontrolle des Faches.
6. Pflichten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, das Schliessfach sorgfältig zu behandeln und sauber zu halten. Zu jedem Schuljahresende und zum Vertragsende ist das Fach restlos leer zu räumen. Während der Sommerferien werden vom Vermieter Wartungsarbeiten durchgeführt. Eine Haftung für den Schliessfachinhalt wird vom Vermieter grundsätzlich nicht übernommen. Bei Verlust eines Schlüssels kann ein Nachschlüssel kostenpflichtig für CHF 20.00 beim Vermieter bestellt werden. Adressänderungen sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
7. Weitere Vereinbarungen: Die Schulleitung ist im Besitz eines Hauptschlüssels. Sie ist berechtigt, das Schliessfach bei Gefahr ohne Zustimmung des Mieters zu öffnen. Die Schule ist befugt, dem Vermieter geänderte Adressdaten oder den Schulabgang eines Mieters mitzuteilen. Bei Vandalismus und grober Sachbeschädigung an der Schliessfachanlage wird der Verursacher haftbar gemacht und der Vermieter ist jederzeit berechtigt, die bestehenden Vertragsverhältnisse fristlos zu kündigen und die Schliessfachanlage abzuziehen.